Fugen dienen dem Ausgleich materialbedingter, zulässiger Abweichungen der Kantenlängen und der Rechtwinkligkeit von den angegebenen Herstellmaßen. Die Fugenbreiten ergeben sich im Allgemeinen aus der Differenz der Nennmaße und Herstellmaße oder sind den Verlegenormen als Empfehlung vorgegeben. Empfohlene Fugenbreiten:
- Kantenlängen bis 100 mm: etwa 2 mm
- Kantenlängen von 100 bis 200 mm: etwa 3 mm
- Kantenlängen von 200 bis 600 mm: etwa 4 mm